Checkliste für die Gründung eines Landwirtschaftsbetriebes / eines Gärtnereibetriebes

Erarbeitung eines Betriebskonzepts

Die Entwicklung eines Betriebskonzepts bildet eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Aufbau und die nachhaltige Weiterentwicklung eines Unternehmens. Ein fundiertes und zukunftsorientiertes Konzept umfasst dabei insbesondere eine sorgfältige Finanz-, Investitions- und Liquiditätsplanung sowie eine vorausschauende Personalplanung und einen gezielten Personaleinsatz. Ein Betriebskonzept ist insbesondere für Gründerinnen und Gründer von zentraler Bedeutung, die Fördermittel – etwa in Form einer Niederlassungsbeihilfe – beantragen oder ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen möchten. Unterstützung bei der Erstellung kann durch landwirtschaftliche Beraterinnen und Berater mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgen. Entsprechende Kontakte sind beispielsweise in der Liste der anerkannten landwirtschaftlichen Berater des Ministeriums zu finden. 

Steuerberatung

Der frühzeitige Anschluss an ein Steuerbüro bzw. die Inanspruchnahme steuerlicher Beratung ist bereits in der Anfangsphase der Betriebsgründung empfehlenswert, um eine solide Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit zu schaffen. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater unterstützt insbesondere bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und steht darüber hinaus in allen steuerlich relevanten Fragestellungen beratend zur Seite. 

Renommierte landwirtschaftliche Steuerberatungskanzleien in Brandenburg sind beispielsweise: 

Beratung zu betriebswirtschaftlichen und praktischen Themen

Insofern Beratungsbedarf zu Themen der landwirtschaftlichen Praxis oder betriebswirtschaftlichen Themen besteht, kann eine fundierte Beratung durch einen Fachberater weiterhelfen. Hierzu gibt es eine Adresssammlung anerkannter  landwirtschaftlicher Berater (ausgenommen Steuerberater).

Geeignete Rechtsform

Die Wahl der geeigneten Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, usw.) ist zu Beginn der Gründung besonders wichtig, um den richtigen Grundstein für die Unternehmung zu legen. Dabei kann ein Steuerbüro unterstützen und beraten. Ein hilfreiches Webinar von der wetreu BLB Steuerberatungsgesellschaft KG zum Thema “Welche Rechtsform passt zu meinem Geschäftsmodell” gibt es hier:

Existenzgründung in der Landwirtschaft – welche Rechtsform passt zu meinem Geschäftsmodell?

Anmeldung des Betriebs beim Landwirtschaftsamt

Im Zuge der Anmeldung beim zuständigen Landwirtschaftsamt ist die INVEKOS-Nummer (12-stellige Betriebsnummer) sowie ein persönlicher PIN für den Zugang zum entsprechenden Portal und die Agrarantragstellung zu beantragen.

Hierzu ist auf der Seite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) zunächst das für die jeweilige Region und den Betrieb verantwortliche Landwirtschaftsamt zu ermitteln. Anschließend sind dort die Betriebsnummer sowie der PIN für den Zugang zum Agrarantragsportal zu beantragen.

Hinweis: Bei einer geringen Bewirtschaftungsfläche – und damit verbunden vergleichsweise niedrigen Agrarsubventionen – kann auf die Stellung eines Agrarantrags verzichtet werden. In diesem Fall entfällt zwar die Möglichkeit der Förderung, gleichzeitig erfolgen jedoch in der Regel keine Flächenkontrollen oder Vermessungen durch das Landwirtschaftsamt.

Informieren der Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit

Wer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (der sog. Urproduktion) ein Unternehmen gründet, übt eine selbstständige Tätigkeit aus, die binnen eines Monats der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung angezeigt werden muss. Eine Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt besteht nicht.

Zusätzlich zur Pflicht, die Eröffnung des Betriebs anzuzeigen, besteht die Verpflichtung, dem Finanzamt einen ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln.

Eröffnung eines Geschäftskontos

Ein landwirtschaftliches Geschäftskonto ist notwendig, um die Finanzen eines landwirtschaftlichen Betriebes klar von den privaten Finanzen zu trennen und eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten. Ein Geschäftskonto bietet steuerlich anerkannte Nachweise, ist gerichtsvertretbar und oft mit attraktiven Konditionen verbunden.

Etablierte und vergleichsweise große Banken im landwirtschaftlichen Bereich sind beispielsweise die:

Sicherstellung der Buchführung

Eine korrekte Buchführung ist wichtig, um die Finanzen eines Unternehmens im Blick zu behalten. Sie hilft, alle Geschäftsvorfälle (z. B. Leistungen, Lohnkosten, Materialeinkauf, Abschreibungen, Umsätze u.v.m.), die in im Unternehmen anfallen, zu dokumentieren sowie zu analysieren und auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen treffen zu können. Außerdem ist sie gesetzlich vorgeschrieben, damit Behörden die Steuerpflicht prüfen können. Zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung gehören die Belegorganisation, die Buchung der Vorsteuer und Umsatzsteuer, die Besteuerung des Unternehmenserfolgs, die Anlagenverwaltung, die Inventur sowie die Kosten- und Leistungsrechnung. Die Buchführung kann durch ein Steuerbüro, dafür qualifizierte Mitarbeiter des Unternehmens oder selbst erfolgen.

Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt

Der landwirtschaftliche Betrieb ist beim zuständigen Finanzamt in der Region bzw. in der nächstgelegenen Kreisstadt anzumelden. In diesem Zusammenhang ist die Beantragung einer Steuernummer erforderlich. Zugleich ist zu entscheiden, ob für das Unternehmen die Pauschalbesteuerung gemäß § 24 UStG oder die Regelbesteuerung Anwendung finden soll. Die Wahl der Regelbesteuerung – ebenso wie ein späterer Wechsel dorthin – ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn größere Investitionen geplant sind oder anstehen, da in diesem Fall ein Vorsteuerabzug möglich ist. Zur Ermittlung des zuständigen Finanzamts kann auf die Übersicht der 13 Finanzämtern in Brandenburg zurückgegriffen werden.

Abschluss eines Öko-Kontrollvertrags

Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:

Kontrollvertrag abschließen: Unternehmen verpflichten sich dadurch, die EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau einzuhalten und stimmen dem Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu.

Jährliche Überprüfung: Jedes Unternehmen wird mindestens einmal jährlich von der Kontrollstelle auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften überprüft.

Kostenübernahme: Die Kosten der Kontrolle müssen vom Unternehmen selbst getragen werden.

Kontrollbereiche: Die Kontrollstellen unterscheiden sich in ihren Kontrollbereichen, die sich auf die Produktion von Pflanzen, Tieren und deren Erzeugnissen sowie auf die Verarbeitung und Vermarktung dieser Produkte beziehen.

Zugang zu Kontrollstellen: Unternehmen können/sollten sich Angebote mehrerer Kontrollstellen einholen. Dazu ist es ratsam Erfahrungen von benachbarten oder bekannten Öko-Betrieben mit ihrer Kontrollstelle zu erfragen und diese bei der Auswahl zu berücksichtigen.

Hier gibt es ein Verzeichnis der in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Öko-Kontrollstellen, welche entweder online ausfindig gemacht oder bei den Öko-Verbänden erfragt werden können.

Anschluss an einen Anbauverband

Der Anschluss an einen Anbauverband ist ratsam, aber nicht zwingend. Es ist sinnvoll sich auf der Webseite der jeweiligen Anbauverbände über das Wesen, die Vorschriften und die Bedingungen der einzelnen Anbauverbände zu informieren. Hilfreich kann diesbezüglich auch ein Austausch mit Berufskolleg:innen zur Zufriedenheit mit ihrem Verband sein. Namenhafte Anbauverbände sind beispielsweise:

Bioland e.V.

Demeter e.V.

Naturland e.V.

Biopark e.V.

Biokreis Erzeugerring Nord-Ost e.V.

Gäa e.V.

Verbund Ökohöfe e.V.

Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. 

Meldung bei der SVLFG

Bei der Gründung oder Übernahme eines landwirtschaftlichen Unternehmens ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erforderlich. Über das Service-Portal der SVLFG kann die Anmeldung online durchgeführt werden.

Die Teilbereiche der SVLFG gliedern sich in die:

Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)

Landwirtschaftliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Die Präsentation gibt einen umfangreichen Überblick über die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei der SVLFG sowie über die einzelnen Versicherungsbereiche:

Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK)

Die Anmeldung bei der LAK wird über das Portal der SVLFG durchgeführt.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen Nebenerwerbsbetrieb (Hauptberuf woanders) ist eine Befreiung von der LAK möglich. Hier gehts zu weiterführenden Informationen und zum Antrag auf Befreiung von der LAK.

Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK)

Die Anmeldung bei der LKK wird ebenfalls über das Portal der SVLFG vorgenommen. Hier gehts direkt zum PDF-Anmeldedokument.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen Nebenerwerbsbetrieb (Hauptberuf woanders) ist die Befreiung von der LKK möglich. Hier gibt es weiterführende Informationen und den Antrag auf Befreiung von der LKK.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Unternehmer oder Unternehmerinnen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören. Weiterführende Informationen zur Versicherung, den Beiträgen und Leistungen gibt es hier.

Eine Befreiung von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, insbesondere wenn weniger als 0,25 Hektar Land bewirtschaftet werden. Bei einer Überschreitung dieser Grenze ist eine Befreiung nicht möglich. Die Befreiung muss schriftlich beantragt werden und es sind alle relevanten Informationen und Nachweise beizufügen, um die Voraussetzungen zu belegen.

Beitragsermäßigung:  Wenn Personen, die auf dem Land arbeiten, in einer anderen Unfallversicherung pflichtversichert sind, kann eine Beitragsermäßigung beantragt werden. Dies könnte eine Möglichkeit sein, die finanziellen Belastungen zu verringern.

Empfohlene Versicherungen

Betriebshaftpflicht

Rechtsschutz

Gebäude-/ Tier-/ Ertragsausfallversicherung

Meldung von Pachtverträgen bei dem für Sie zuständigen Landwirtschaftsamt in der Region

Bei Abschluss eines Pachtvertrages muss dieser innerhalb eines Monats nach Abschluss beim Landwirtschaftsamt gemeldet werden (gilt auch für Änderungen eines bestehenden Pachtvertrages), um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Im Verzeichnis aller Landwirtschaftsämter in Brandenburg ist das für den Betrieb zuständige Landwirtschaftsamt in der Region zu identifizieren und die Meldung bei der entsprechenden Stelle vorzunehmen.

Anmeldung beim Landeskontrollverband Brandenburg e.V. (LKVBB)

Die Anmeldung ist nur bei Tierhaltung und Futtermittelerzeugung notwendig und kann auf der Webseite des LKVBB vorgenommen werden.

Einstellung von MitarbeiterInnen

Lohnbuchführung beim beauftragten Steuerbüro veranlassen

Arbeitsverträge erstellen und beim Steuerbüro einreichen

Meldungen zur Sozialversicherung der Mitarbeiter bei der entsprechenden Rentenkasse und Krankenkasse vornehmen (dies übernimmt in der Regel das Steuerbüro)

Prüfung auf Anspruch der Niederlassungsbeihilfe für ExistenzgründerInnen und Junglandwirtinnen

Wichtige Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zur Antragstellung, dem Wesen und dem Ziel der Förderung sind folgender Webseite zu entnehmen: Niederlassungsbeihilfe-Junglandwirte | MLEUV

Außerdem gibt es ein sehr hilfreiches Einsteiger-Webinar zur Niederlassungsbeihilfe, bei welchem es um die Voraussetzungen, Bestimmungen und Auswahlkriterien geht:

Webinar (Digitales Beratungscafé): Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirt*innen

Darüber hinaus ist ein darauf aufbauendes Webinar mit einem Erfahrungsbericht einer Gründerin, die die Niederlassungsbeihilfe beantragt und bewilligt bekommen hat, hier zu finden:

Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Land Brandenburg

Beantragung von flächenbezogenen und investiven Förderungen

Die flächenbezogene Agrarförderung ist beim zuständigen Amt für Landwirtschaft der jeweiligen Region zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor die INVEKOS-Nummer (12-stellige Betriebsnummer) sowie ein PIN für den Zugang zum Agrarantragsportal bei der zuständigen Stelle beantragt wurden (siehe Punkt 5).

Die Förderung Einzelbetrieblicher Investitionen Die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen kann beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) beantragt werden. Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Förderinhalten sowie dem Antragsverfahren sind auf der Webseite des MLEUV zu finden.

Hinweis: Für eine Reihe von Fördermaßnahmen werden vom Richtliniengeber, insbesondere der investiven Förderung, eine abgeschlossene landwirtschaftliche Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikationsnachweise, wie praktische Berufserfahrungen in dem Bereich gefordert.

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im konventionellen Landbau ist eine Sachkundeprüfung abzulegen. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Brandenburg informiert über den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und erläutert, wie man diesen erhält.

Verarbeitung von Lebensmitteln (z. B. Käseherstellung)

Sollen in einem Betrieb Lebensmittel verarbeitet werden, ist die Erstellung eines Hygienekonzepts erforderlich. Zudem ist der Betrieb beim zuständigen Veterinäramt bzw. Amt für Lebensmittelüberwachung anzumelden.
Ein Verzeichnis mit weiterführenden Kontaktdaten und Webseiten aller Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind hier zu finden.

Anmeldung beim Gewerbeamt und bei der IHK, falls das Unternehmen eine Gewerbetätigkeit aufweist

Prüfung des Unternehmens auf Gewerbetätigkeit

Landwirtschaftliche Betriebe gelten, sofern sie der sogenannten „Urproduktion“ zuzuordnen sind, als freiberuflich tätig. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Somit unterliegt der Betrieb auch nicht der Gewerbesteuer.

Anschluss an die Industrie- und Handelskammer (IHK), falls Gewerbspflicht vorliegt

Übersteigen die Umsätze eines Unternehmens zu mehr als 50 % gewerbliche Tätigkeiten und stammen nicht aus der Urproduktion, gilt der Betrieb insgesamt als Gewerbebetrieb. In diesem Fall ist eine Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Eine Übersicht der drei zuständigen Kammern in Brandenburg (Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam) sowie weiterführende Informationen zum Anschluss an die jeweilige IHK sind auf der entsprechenden Website abrufbar: Startseite – IHK

Gefördert durch:
Symbol des Landes Brandenburg mit rotem Adler und dem Schriftzug "Land Brandenburg" Die Europäische Flagge blau mit 12 gelben Sternen in einem Kreis angeordnet. Darunter der Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union"

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