Checkliste für die Gründung eines Landwirtschaftsbetriebes / eines Gärtnereibetriebes

1

Fundierte Beratung

Suche nach fundierter Beratung – Steuerberatung (berät beispielsweise bei der Wahl der Rechtsform), ggf. betriebswirtschaftlicher Beratung/ Fachberatung

Eine Adresssammlung anerkannter landwirtschaftlicher Berater (ausgenommen Steuerberater)

Rennomierte landwirtschaftliche Steuerberater (-kanzleien) in Brandenburg sind beispielsweise: 

2

Geeignete Rechtsform

Wahl der geeigneten Rechtsform für das Unternehmen (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, usw.) -> dazu kann das Steuerbüro unterstützen und beraten. Hier findet ihr ein hilfreiches Webinar von der wetreu BLB Steuerberatungsgesellschaft KG zum Thema “Welche Rechtsform passt zu meinem Geschäftsmodell”.

Existenzgründung in der Landwirtschaft – welche Rechtsform passt zu meinem Geschäftsmodell?

3

Erarbeitung eines Betriebskonzepts

Erarbeitung eines nachhaltigen und fundierten Betriebskonzepts mit Finanz-/ Investitions- / Liquiditätsplanung und Sicherung der Arbeitserledigung (Arbeitskräfteplanung/-einsatz). Dies ist vor allem notwendig, wenn der Gründer einen Antrag auf Niederlassungsbeihilfe, andere Förderungen stellen möchte oder ein Darlehen bei einer Bank benötigt.

hierbei kann ein landwirtschaftlicher Berater mit betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt Unterstützung leisten (Kontakte dafür sind ebenfalls in der Liste der anerkannten landwirtschaftlichen Berater des Ministeriums zu finden.

4

Anmeldung des Betriebs beim Landwirtschaftsamt

Beantragung der INVEKOS- Nr. (12-stellige Betriebsnummer) und der PIN für Zugang zum Portal und für die Stellung eines Agrarantrags

dazu auf der Seite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz das für Ihren Betrieb nächste und verantwortliche Landwirtschaftsamt in Ihrer Region identifizieren und dort die Betriebsnummer sowie den Pin für den Zugang beantragen.

Hinweis: bei geringer Fläche, d.h. vergleichsweise geringe Agrarsubventionen kann auf den Agrarantrag verzichtet werden. Es geht zwar Förderung verloren, aber es erfolgen keine Flächenkontrollen mit Vermessung, etc. durch das Landwirtschaftsamt.

5

Informieren Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit

Wenn Sie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (der sog. Urproduktion) ein Unternehmen gründen, üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, die Sie nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern nach § 138 Abgabenordnung (AO) binnen eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung lediglich anzeigen müssen.

6

Eröffnung eines Geschäftskontos

7

Sicherstellung der Buchführung durch ein Steuerbüro, Mitarbeiter oder selbst

Eine korrekte Buchführung ist wichtig, um die Finanzen eines Unternehmens im Blick zu behalten. Sie hilft alle Geschäftsvorfälle (z.B. Leistungen, Lohnkosten, Materialeinkauf, Abschreibungen, Umsätze u.v.m.), die in Ihrem Unternehmen anfallen, zu dokumentieren und zu analysieren und auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen treffen zu können. Außerdem ist sie gesetzlich vorgeschrieben, damit Behörden die Steuerpflicht prüfen können. Zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung gehören die Belegorganisation, die Buchung der Vorsteuer und Umsatzsteuer, die Besteuerung des Unternehmenserfolgs, die Anlagenverwaltung, die Inventur sowie die Kosten- und Leistungsrechnung.

8

Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt

Bei dem nächsten und für Sie zuständigen Finanzamt ist Ihr Unternehmen anzumelden. Hierzu ist die Beantragung einer Steuernummer vorzunehmen. In diesem Zusammenhang müssen Sie sich auch entscheiden, ob Sie die Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG nutzen oder zur Regelbesteuerung wechseln möchten (Hinweise: Ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie hohe Investitionen tätigen/vorhaben und somit die Vorsteuer abziehen möchten. Über folgenden Link gelangen Sie zur Brandenburg Karte mit allen 13 Finanzämtern eingezeichnet und können das für Sie zuständige Finanzamt identifizieren. Auf der rechten Seite gelangen Sie durch einen entsprechenden Klick direkt zu Ihrem zuständigen Finanzamt.

9

Öko-Kontrollvertrag mit einer Öko-Kontrollstelle schließen, um ökologisch erzeugte Produkte in den Verkehr bringen zu dürfen

Folgende Schritte und Informationen sind hierbei relevant und zu berücksichtigen:

Kontrollvertrag abschließen: Unternehmen verpflichten sich, die EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau einzuhalten und dem Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zuzustimmen.

Jährliche Überprüfung: Jedes Unternehmen wird mindestens einmal jährlich von der Kontrollstelle auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften überprüft.

Kostenübernahme: Die Kosten der Kontrolle müssen von den Unternehmen getragen werden.

Kontrollbereiche: Die Kontrollstellen unterscheiden sich in ihren Kontrollbereichen, die auf die Produktion von Pflanzen, Tieren und deren Erzeugnissen sowie auf die Verarbeitung und Vermarktung dieser Produkte beziehen.

Zugang zu Kontrollstellen: Unternehmen können sich Angebote mehrerer Kontrollstellen einholen und die Erfahrung von benachbarten Öko-Betrieben zur Wahl einer Kontrollstelle einholen.

Hier gelangen Sie zu einem Verzeichnis der in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Öko-Kontrollstellen, welche entweder online ausfindig gemacht oder bei den Öko-Verbänden erfragt werden können. Hilfreich ist es in jedem Fall bekannte Betriebe nach den Erfahrungen mit ihrer Öko-Kontrollstelle zu fragen und neben der Kostenhöhe danach die Auswahl zu treffen.

10

Meldung bei der SVLFG

Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen oder übernehmen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie dies online erledigen.

Die für Sie relevanten Teilbereiche der SVLFG gliedern sich in die:

Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)

Landwirtschaftliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Hier gelangen Sie zu einem hilfreichen Video, bei welchem Sie einen umfangreichen Überblick über die Anmeldung und Mitgliedschaft bei der SVLFG sowie über die einzelnen Versicherungen bekommen:

Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK)

Die Anmeldung bei der LAK wird über das Portal der SVLFG durchgeführt.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Nebenerwerbsbetrieb (Hauptberuf woanders) ist eine Befreiung von der LAK möglich. Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen und zum Antrag auf Befreiung von der LAK.

Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK)

Die Anmeldung bei der LKK wird ebenfalls über das Portal der SVLFG vorgenommen, hier der Link zu den entsprechenden Anmeldedokumenten.

Hier gehts direkt zum PDF-Anmeldedokument.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Nebenerwerbsbetrieb (Hauptberuf woanders) ist die Befreiung von der LKK möglich. Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen und zum Antrag auf Befreiung von der LKK.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Sie als Unternehmer oder Unternehmerin der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören. Weiterführende Informationen zur Versicherung, den Beiträgen und Leistungen bekommen Sie hier.

Eine Befreiung von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, insbesondere wenn man weniger als 0,25 Hektar Land bewirtschaftet. Bei einer Überschreitung dieser Grenze ist eine Befreiung nicht möglich. Die Befreiung muss schriftlich beantragt werden und es sind alle relevanten Informationen und Nachweise beizufügen, um die Voraussetzungen zu belegen.

Beitragsermäßigung:  Wenn Personen, die auf dem Land arbeiten, in einer anderen Unfallversicherung pflichtversichert sind, kann eine Beitragsermäßigung beantragt werden. Dies könnte eine Möglichkeit sein, die finanziellen Belastungen zu verringern.

11

Empfohlene Versicherungen

Betriebshaftpflicht

Rechtsschutz

Gebäude-/ Tier-/ Ertragsausfallversicherung

12

Meldung von Pachtverträgen bei dem für Sie zuständigen Landwirtschaftsamt in der Region

13

Anschluss an einen Anbauverband

Informiere Sie sich auf der Webseite der jeweiligen Anbauverbände über das Wesen, die Vorschriften und die Bedingungen der einzelnen Verbände. Hilfreich kann diesbezüglich auch ein Austausch mit BerufskollegInnen bezüglich ihrer Zufriedenheit und Erfahrungen mit dem jeweiligen Verband sein. Namenhafte Anbauverbände sind beispielsweise:

Bioland e.V.

Demeter e.V.

Naturland e.V.

Biopark e.V.

Biokreis Erzeugerring Nord-Ost e.V.

Gäa e.V.

Verbund Ökohöfe e.V.

Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. 

14

Anmeldung beim Landeskontrollverband Brandenburg e.V. (LKVBB)

Die Anmeldung ist nur bei Tierhaltung und Futtermittelerzeugung notwendig und kann auf der Webseite des LKVBB vorgenommen werden.

15

Einstellung von MitarbeiterInnen

Lohnbuchführung beim beauftragten Steuerbüro beauftragen

Arbeitsverträge erstellen und beim Steuerbüro einreichen

Meldungen zur Sozialversicherung der Mitarbeiter bei der entsprechenden Rentenkasse und Krankenkasse vornehmen (dies übernimmt in der Regel das Steuerbüro)

Eine umfassende Präsentation der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu dem Thema, finden sie über folgenden Link: https://foelev.sharepoint.com/:b:/s/Junglandwirteberatung/ER9c7MVS1n9LklVWfl0ANCEBuZ9WftERNDkHlW8gLDRyNA?e=3cpxif   (hier ist die Frage, wie man die Präsentation den Interessierten als Link zur Verfügung stellen kann? Dazu müsste man sie doch onlinestellen, oder?

16

Prüfung auf Anspruch der Niederlassungsbeihilfe für ExistenzgründerInnen und Junglandwirtinnen

Wichtige Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zur Antragstellung, dem Wesen und dem Ziel der Förderung sind folgender Webseite zu entnehmen: Niederlassungsbeihilfe-Junglandwirte | MLEUV

Außerdem findet ihr hier ein hilfreiches Webinar zur Niederlassungsbeihilfe, bei welchem es um die Voraussetzungen, Bestimmungen und Auswahlkriterien geht:

Webinar (Digitales Beratungscafé): Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirt*innen

Ein darauf aufbauendes Webinar mit einem Erfahrungsbericht einer Gründerin, die die Niederlassungsbeihilfe beantragt und bewilligt bekommen hat, folgt im Dezember 2025. Hier der entsprechende Link zum Webinar:

17

Beantragung von flächenbezogenen und investiven Förderungen

Beantragung von flächenbezogenen und investiven Förderungen

Die flächenbezogene Agrarförderung ist beim für Sie zuständigen Amt für Landwirtschaft zu beantragen, bei welchem Sie auch die INVEKOS-Nr. (12-stellige Betriebsnummer) und den PIN für den Zugang zum Portal für die Stellung des Agrarantrags zuvor beantragt haben, siehe Nr. 4) oben.

Die Förderung Einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen kann beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) beantragt werden. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, dem Inhalt bzw. dem Wesen der Förderung und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des MLEUV.

(Allg.: Für eine Reihe von Fördermaßnahmen, insbesondere der investiven Förderung, werden eine abgeschlossene landwirtschaftliche Berufsausbildung oder zumindest entsprechende Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung in dem Bereich (landwirtschaftliche Fähigkeiten) vom Richtliniengeber gefordert).

18

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist eine Sachkundeprüfung zu absolvieren, um den Sachkundenachweis zu bekommen (nur im konventionellen Landbau Pflicht). Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Brandenburg informiert über den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und erläutert, wie man diesen bekommt.

19

Bei Verarbeitung von Lebensmitteln (z.B. Käseherstellung)

Erstellung eines Hygienekonzepts sowie Anmeldung des Betriebs beim Veterinäramt/ Amt für Lebensmittelüberwachung vornehmen.

Ein entsprechendes Verzeichnis mit Kontaktdaten und Webseiten aller Veterinär- und Lebensmittelämter der Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie hier.

20

Gründung eines Gewerbebetriebes, falls das Unternehmen eine Gewerbetätigkeit aufweist

Anmeldung beim Gewerbeamt

Landwirtschaftliche Betriebe zählen, wenn es sich um eine „Urproduktion“ handelt, zu den freien Berufen. Aus dieser Hinsicht in keine Gewerbeanmeldung notwendig, d.h. der Betrieb unterliegt dann auch nicht der Gewerbesteuer. Sollte jedoch im Rahmen der Diversifizierung des Betriebes ein gewerblicher Betriebsteil (z.B. Gastronomie oder Verarbeitung) entstehen, ist dabei die Pflicht zur Gewerbesteuer vom Steuerberater zu prüfen.

Anschluss an die Handelskammer (Pflicht), wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt.

Checkliste für die Gründung eines Landwirtschaftsbetriebes / eines Gärtnereibetriebes

Fundierte Beratung

Suche nach fundierter Beratung – Steuerberatung (berät beispielsweise bei der Wahl der Rechtsform), ggf. betriebswirtschaftlicher Beratung/ Fachberatung

Eine Adresssammlung anerkannter landwirtschaftlicher Berater (ausgenommen Steuerberater)

Rennomierte landwirtschaftliche Steuerberater (-kanzleien) in Brandenburg sind beispielsweise: 

Geeignete Rechtsform

Wahl der geeigneten Rechtsform für das Unternehmen (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, usw.) -> dazu kann das Steuerbüro unterstützen und beraten. Hier findet ihr ein hilfreiches Webinar von der wetreu BLB Steuerberatungsgesellschaft KG zum Thema “Welche Rechtsform passt zu meinem Geschäftsmodell”.

Existenzgründung in der Landwirtschaft – welche Rechtsform passt zu meinem Geschäftsmodell?

Erarbeitung eines Betriebskonzepts

Erarbeitung eines nachhaltigen und fundierten Betriebskonzepts mit Finanz-/ Investitions- / Liquiditätsplanung und Sicherung der Arbeitserledigung (Arbeitskräfteplanung/-einsatz). Dies ist vor allem notwendig, wenn der Gründer einen Antrag auf Niederlassungsbeihilfe, andere Förderungen stellen möchte oder ein Darlehen bei einer Bank benötigt.

hierbei kann ein landwirtschaftlicher Berater mit betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt Unterstützung leisten (Kontakte dafür sind ebenfalls in der Liste der anerkannten landwirtschaftlichen Berater des Ministeriums zu finden.

Anmeldung des Betriebs beim Landwirtschaftsamt

Beantragung der INVEKOS- Nr. (12-stellige Betriebsnummer) und der PIN für Zugang zum Portal und für die Stellung eines Agrarantrags

dazu auf der Seite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz das für Ihren Betrieb nächste und verantwortliche Landwirtschaftsamt in Ihrer Region identifizieren und dort die Betriebsnummer sowie den Pin für den Zugang beantragen.

Hinweis: bei geringer Fläche, d.h. vergleichsweise geringe Agrarsubventionen kann auf den Agrarantrag verzichtet werden. Es geht zwar Förderung verloren, aber es erfolgen keine Flächenkontrollen mit Vermessung, etc. durch das Landwirtschaftsamt.

Informieren Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit

Wenn Sie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (der sog. Urproduktion) ein Unternehmen gründen, üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, die Sie nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern nach § 138 Abgabenordnung (AO) binnen eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung lediglich anzeigen müssen.

Eröffnung eines Geschäftskontos

Sicherstellung der Buchführung durch ein Steuerbüro, Mitarbeiter oder selbst

Eine korrekte Buchführung ist wichtig, um die Finanzen eines Unternehmens im Blick zu behalten. Sie hilft alle Geschäftsvorfälle (z.B. Leistungen, Lohnkosten, Materialeinkauf, Abschreibungen, Umsätze u.v.m.), die in Ihrem Unternehmen anfallen, zu dokumentieren und zu analysieren und auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen treffen zu können. Außerdem ist sie gesetzlich vorgeschrieben, damit Behörden die Steuerpflicht prüfen können. Zu den Hauptaufgaben der Buchhaltung gehören die Belegorganisation, die Buchung der Vorsteuer und Umsatzsteuer, die Besteuerung des Unternehmenserfolgs, die Anlagenverwaltung, die Inventur sowie die Kosten- und Leistungsrechnung.

Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt

Bei dem nächsten und für Sie zuständigen Finanzamt ist Ihr Unternehmen anzumelden. Hierzu ist die Beantragung einer Steuernummer vorzunehmen. In diesem Zusammenhang müssen Sie sich auch entscheiden, ob Sie die Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG nutzen oder zur Regelbesteuerung wechseln möchten (Hinweise: Ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie hohe Investitionen tätigen/vorhaben und somit die Vorsteuer abziehen möchten. Über folgenden Link gelangen Sie zur Brandenburg Karte mit allen 13 Finanzämtern eingezeichnet und können das für Sie zuständige Finanzamt identifizieren. Auf der rechten Seite gelangen Sie durch einen entsprechenden Klick direkt zu Ihrem zuständigen Finanzamt.

Öko-Kontrollvertrag mit einer Öko-Kontrollstelle schließen, um ökologisch erzeugte Produkte in den Verkehr bringen zu dürfen

Folgende Schritte und Informationen sind hierbei relevant und zu berücksichtigen:

Kontrollvertrag abschließen: Unternehmen verpflichten sich, die EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau einzuhalten und dem Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zuzustimmen.

Jährliche Überprüfung: Jedes Unternehmen wird mindestens einmal jährlich von der Kontrollstelle auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften überprüft.

Kostenübernahme: Die Kosten der Kontrolle müssen von den Unternehmen getragen werden.

Kontrollbereiche: Die Kontrollstellen unterscheiden sich in ihren Kontrollbereichen, die auf die Produktion von Pflanzen, Tieren und deren Erzeugnissen sowie auf die Verarbeitung und Vermarktung dieser Produkte beziehen.

Zugang zu Kontrollstellen: Unternehmen können sich Angebote mehrerer Kontrollstellen einholen und die Erfahrung von benachbarten Öko-Betrieben zur Wahl einer Kontrollstelle einholen.

Hier gelangen Sie zu einem Verzeichnis der in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Öko-Kontrollstellen, welche entweder online ausfindig gemacht oder bei den Öko-Verbänden erfragt werden können. Hilfreich ist es in jedem Fall bekannte Betriebe nach den Erfahrungen mit ihrer Öko-Kontrollstelle zu fragen und neben der Kostenhöhe danach die Auswahl zu treffen.

Meldung bei der SVLFG

Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen oder übernehmen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie dies online erledigen.

Die für Sie relevanten Teilbereiche der SVLFG gliedern sich in die:

Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)

Landwirtschaftliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Hier gelangen Sie zu einem hilfreichen Video, bei welchem Sie einen umfangreichen Überblick über die Anmeldung und Mitgliedschaft bei der SVLFG sowie über die einzelnen Versicherungen bekommen:

Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK)

Die Anmeldung bei der LAK wird über das Portal der SVLFG durchgeführt.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Nebenerwerbsbetrieb (Hauptberuf woanders) ist eine Befreiung von der LAK möglich. Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen und zum Antrag auf Befreiung von der LAK.

Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK)

Die Anmeldung bei der LKK wird ebenfalls über das Portal der SVLFG vorgenommen, hier der Link zu den entsprechenden Anmeldedokumenten.

Hier gehts direkt zum PDF-Anmeldedokument.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Nebenerwerbsbetrieb (Hauptberuf woanders) ist die Befreiung von der LKK möglich. Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen und zum Antrag auf Befreiung von der LKK.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Sie als Unternehmer oder Unternehmerin der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören. Weiterführende Informationen zur Versicherung, den Beiträgen und Leistungen bekommen Sie hier.

Eine Befreiung von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, insbesondere wenn man weniger als 0,25 Hektar Land bewirtschaftet. Bei einer Überschreitung dieser Grenze ist eine Befreiung nicht möglich. Die Befreiung muss schriftlich beantragt werden und es sind alle relevanten Informationen und Nachweise beizufügen, um die Voraussetzungen zu belegen.

Beitragsermäßigung:  Wenn Personen, die auf dem Land arbeiten, in einer anderen Unfallversicherung pflichtversichert sind, kann eine Beitragsermäßigung beantragt werden. Dies könnte eine Möglichkeit sein, die finanziellen Belastungen zu verringern.

Empfohlene Versicherungen

Betriebshaftpflicht

Rechtsschutz

Gebäude-/ Tier-/ Ertragsausfallversicherung

Meldung von Pachtverträgen bei dem für Sie zuständigen Landwirtschaftsamt in der Region

Anschluss an einen Anbauverband

Informiere Sie sich auf der Webseite der jeweiligen Anbauverbände über das Wesen, die Vorschriften und die Bedingungen der einzelnen Verbände. Hilfreich kann diesbezüglich auch ein Austausch mit BerufskollegInnen bezüglich ihrer Zufriedenheit und Erfahrungen mit dem jeweiligen Verband sein. Namenhafte Anbauverbände sind beispielsweise:

Bioland e.V.

Demeter e.V.

Naturland e.V.

Biopark e.V.

Biokreis Erzeugerring Nord-Ost e.V.

Gäa e.V.

Verbund Ökohöfe e.V.

Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. 

Anmeldung beim Landeskontrollverband Brandenburg e.V. (LKVBB)

Die Anmeldung ist nur bei Tierhaltung und Futtermittelerzeugung notwendig und kann auf der Webseite des LKVBB vorgenommen werden.

Einstellung von MitarbeiterInnen

Lohnbuchführung beim beauftragten Steuerbüro beauftragen

Arbeitsverträge erstellen und beim Steuerbüro einreichen

Meldungen zur Sozialversicherung der Mitarbeiter bei der entsprechenden Rentenkasse und Krankenkasse vornehmen (dies übernimmt in der Regel das Steuerbüro)

Eine umfassende Präsentation der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu dem Thema, finden sie über folgenden Link: https://foelev.sharepoint.com/:b:/s/Junglandwirteberatung/ER9c7MVS1n9LklVWfl0ANCEBuZ9WftERNDkHlW8gLDRyNA?e=3cpxif   (hier ist die Frage, wie man die Präsentation den Interessierten als Link zur Verfügung stellen kann? Dazu müsste man sie doch onlinestellen, oder?

Prüfung auf Anspruch der Niederlassungsbeihilfe für ExistenzgründerInnen und Junglandwirtinnen

Wichtige Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zur Antragstellung, dem Wesen und dem Ziel der Förderung sind folgender Webseite zu entnehmen: Niederlassungsbeihilfe-Junglandwirte | MLEUV

Außerdem findet ihr hier ein hilfreiches Webinar zur Niederlassungsbeihilfe, bei welchem es um die Voraussetzungen, Bestimmungen und Auswahlkriterien geht:

Webinar (Digitales Beratungscafé): Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirt*innen

Ein darauf aufbauendes Webinar mit einem Erfahrungsbericht einer Gründerin, die die Niederlassungsbeihilfe beantragt und bewilligt bekommen hat, folgt im Dezember 2025. Hier der entsprechende Link zum Webinar:

Beantragung von flächenbezogenen und investiven Förderungen

Beantragung von flächenbezogenen und investiven Förderungen

Die flächenbezogene Agrarförderung ist beim für Sie zuständigen Amt für Landwirtschaft zu beantragen, bei welchem Sie auch die INVEKOS-Nr. (12-stellige Betriebsnummer) und den PIN für den Zugang zum Portal für die Stellung des Agrarantrags zuvor beantragt haben, siehe Nr. 4) oben.

Die Förderung Einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen kann beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) beantragt werden. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, dem Inhalt bzw. dem Wesen der Förderung und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des MLEUV.

(Allg.: Für eine Reihe von Fördermaßnahmen, insbesondere der investiven Förderung, werden eine abgeschlossene landwirtschaftliche Berufsausbildung oder zumindest entsprechende Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung in dem Bereich (landwirtschaftliche Fähigkeiten) vom Richtliniengeber gefordert).

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist eine Sachkundeprüfung zu absolvieren, um den Sachkundenachweis zu bekommen (nur im konventionellen Landbau Pflicht). Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Brandenburg informiert über den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und erläutert, wie man diesen bekommt.

Bei Verarbeitung von Lebensmitteln (z.B. Käseherstellung)

Erstellung eines Hygienekonzepts sowie Anmeldung des Betriebs beim Veterinäramt/ Amt für Lebensmittelüberwachung vornehmen.

Ein entsprechendes Verzeichnis mit Kontaktdaten und Webseiten aller Veterinär- und Lebensmittelämter der Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie hier.

Gründung eines Gewerbebetriebes, falls das Unternehmen eine Gewerbetätigkeit aufweist

Anmeldung beim Gewerbeamt

Landwirtschaftliche Betriebe zählen, wenn es sich um eine „Urproduktion“ handelt, zu den freien Berufen. Aus dieser Hinsicht in keine Gewerbeanmeldung notwendig, d.h. der Betrieb unterliegt dann auch nicht der Gewerbesteuer. Sollte jedoch im Rahmen der Diversifizierung des Betriebes ein gewerblicher Betriebsteil (z.B. Gastronomie oder Verarbeitung) entstehen, ist dabei die Pflicht zur Gewerbesteuer vom Steuerberater zu prüfen.

Anschluss an die Handelskammer (Pflicht), wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt.

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